Häufig gestellte Fragen
Wer bezahlt? |
Grundversicherung
Die obligatorische Grundversicherung der Krankenkassen übernimmt die Kosten für die physiotherapeutischen Behandlungen als Pflichtleistung. Dasselbe gilt für die Unfall-, die Militär- und die Invalidenversicherung. Sie benötigen eine Überweisung eines Haus- bzw. Facharztes oder eines Chiropraktikers oder Sie bezahlen Ihre Behandlung selbst. Wer Mitglied eines Hausarztmodells oder eines Gesundheitszentrums einer Krankenkasse (HMO) ist, kann weder seinen Arzt noch seinen Physiotherapeuten frei wählen. Für Therapien außerhalb des HMO-Modells benötigen Sie eine Verordnung für Physio-Therapie oder für die Brügger-Therapie, da diese nicht vom HMO-Modell angeboten wird. Zusatzkasse Sie übernimmt im allgemeinen die Kosten für die verschiedenen Massagen wie z. B. die Fußreflexzonen-Massage etc. bei Therapeuten mit EMR-, ASCA-, EGK bzw. VISANA-Anerkennung gemäß vertraglichen Bedingungen mit entsprechendem Selbstbehalt. Private Leistungen für Selbstzahler
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